Der Veranstalter ist bei einem allfälligen Rücktritt des Ausstellers bis 60 Tage vor der Messe berechtigt, die entstandenen Kosten und Aufwendungen, jedoch mind. CHF 100.00, in Rechnung zu stellen. Bei einem Rücktritt innert 60 Tagen werden 90 % der bestellten Standpräsenz in Rechnung gestellt.